Glasschäden, und darunter fallen auch Steinschlagschäden, sind der Spitzenreiter unter den Fällen für die Kaskoversicherung. Doch wann kann der Schaden eigentlich repariert werden und wann ist ein Austausch der Windschutzscheibe nötig?
Die Faustformel lautet: Alle Schäden, die kleiner als 5 mm sind, sich mindestens 10 cm vom Rand entfernt befinden und nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen, können repariert werden. Dabei darf jedoch nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Innenscheibe oder die Zwischenfolie beschädigt sein. Um das Eindringen von Wasser und Schmutz zu vermeiden, empfiehlt es sich übrigens, die Beschädigung umgehend zu überkleben. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle nach der Reparatur fast nicht mehr zu erkennen und die Scheibe hat wieder nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit. (Quelle: ADAC)
Bei größeren Schäden oder Beschädigungen im Sichtfeld des Fahrers muss die Scheibe komplett getauscht werden. In beiden Fällen sind wir der richtige Partner für Sie. Rufen Sie uns an, kommen Sie vorbei oder senden Sie uns eine E-Mail.
Und das Beste: Sofern der Glasbruchschaden durch hochgeschleuderte Steine verursacht wurde und das Verschulden eines voranfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann, können Sie die Reparatur über Ihre Teilkaskoversicherung regulieren lassen.