Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Über 200.000 Wildunfälle passieren in Deutschland pro Jahr. Wildtiere kennen natürlich keine Verkehrsregeln, müssen bei Suche nach Fressen oder einem Partner Straßen überqueren. Angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren sind der beste Schutz gegen einen Zusammenstoß mit einem Tier, aber manchmal lässt sich ein solcher einfach nicht vermeiden. Zu schnell ist ein Reh, Wildschwein oder ein Hirsch vor das eigene Fahrzeug gelaufen – und es kracht. 

Beschädigungen an Leitplanken und anderen Fahrzeugen oder sonstige Schäden auf dem Gelände des Jagdpächters übernimmt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung. Den Schaden am eigenen Auto, deckt die Kaskoversicherung ab. Die Teilkasko zahlt nur dann, wenn der Schaden nachgewiesen werden kann und es sich um einen Unfall mit Haarwild (zum Beispiel Rehe, Hirsche, Füchse, Wildschweine) handelt. Hierfür ist in der Regel eine Wildunfallbescheinigung des Jägers oder der Polizei ausreichend. Es schadet trotzdem nicht, vor Ort Beweisfotos aufzunehmen.

Vom defekten Scheinwerfer, über Karosserieschäden bis hin zur Unfallinstandsetzung inklusive Richtbankarbeiten – bei uns sind Sie in jeden Fall richtig. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre Versicherung und versetzen Ihr Fahrzeug nach Beauftragung in den optischen und technisch einwandfreien Zustand wie vor dem Unfall.

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